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Wenn Sie in der Schweiz leben, ist es gut zu wissen, dass das Land bietet Familienleistungen Großzügig für diejenigen, die Kinder haben. Alles dazu erfahren Sie weiter unten.
Diese Vorteile sind bekannt als Familienzuteilungenund fungieren als monatliche Hilfe zur Deckung der Kosten für Kinder und Jugendliche in der Ausbildung.
Denn Kindererziehung ist in der Schweiz nicht billig.
Und glücklicherweise versteht das Schweizer Sozialsystem dies und bietet finanzielle Unterstützung, auch für ausländische Arbeitnehmer mit Aufenthaltserlaubnis oder Frontalieri.
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In diesem Artikel werden Sie also alles verstehen: wer Anspruch hat, wie viel Sie erhalten, wie Sie sich bewerben und was sich von Kanton zu Kanton ändert.
Was sind Familienzulagen?
Zum Familienzuteilungen sind vom Staat gezahlte Beträge, um Eltern und Erziehungsberechtigte bei den Kosten der Kindererziehung zu unterstützen.
In der Praxis ist es ein monatliche Leistung direkt auf das Konto der Betreuungsperson des Kindes eingezahlt.
Es gibt drei Haupttypen:
- Zuteilung nach Kind (allocation pour enfant) — bis zum Alter von 16 Jahren
- Ausbildungsvergabe (allocation de formation professionalnelle) — von 16 bis 25 Jahren, wenn das Kind studiert
- Geburts- oder Adoptionszuteilung — wird in einigen Kantonen angeboten, beispielsweise in Genf und Waadt
Daher ist das System so konzipiert, dass es sowohl die ersten Lebensjahre als auch die Zeit der Berufsausbildung junger Menschen abdeckt.
Wer kann empfangen?
Das ist das Gute daran: Sie müssen kein Schweizer sein, um zu erhalten.
Auch Brasilianer können profitieren, sofern sie die Grundkriterien erfüllen.
Jeder, der das Recht hat:
- Legal in der Schweiz arbeiten, mit Mindestjahreseinkommen von CHF 7'560
- Fungiert als autonom mit anerkannter Tätigkeit
- Lebt in der Schweiz und betreut Kinder
- Sie sind arbeitslos, beziehen aber Arbeitslosengeld
- UND Mitarbeiter an vorderster Front, das heißt, er wohnt im Ausland und arbeitet im Land
Daher reicht es aus, sich in einer geregelten Situation zu befinden und einer bezahlten Tätigkeit mit einem Mindesteinkommen nachzugehen.
Auch Alleinerziehende und ausländische Paare werden einbezogen.
Wie viel bekommen Sie pro Kind?
Die Schweiz legt gesetzlich Mindestwerte fest, aber Kantone können mehr zahlen.
Die Werte variieren außerdem je nach Alter des Kindes und ob es sich noch in der Schule befindet.
National festgelegte Mindestwerte:
- CHF 200 bis 220 pro Monat pro Kind bis 16 Jahre
- CHF 250 bis 280 pro Monat pro Kind in Ausbildung (bis 25 Jahre)
Beispiele nach Kantonen:
- Genf: CHF 300 pro Kind und CHF 400 für Kinder in Ausbildung
- Waadt: CHF 250 pro Kind, zzgl. Bonus bei Geburt oder Adoption
- Wallis: bietet auch zusätzliche Zuwendungen bei der Geburt
Je nachdem, wo Sie arbeiten, kann der Wert also sogar noch besser sein.
In einigen Kantonen, darunter Es erfolgt eine einmalige Zahlung zum Zeitpunkt der Geburt, etwas, das kommt zu CHF 2'000 an bestimmten Orten.
Wie können Sie sich bewerben?
Wenn Sie Arbeitnehmer sind:
Der Antrag auf Zuteilung erfolgt durch Ihr Arbeitgeber, die die Unterlagen an die Entschädigungskasse weiterleitet.
Der Betrag wird dann jeden Monat zusammen mit Ihrem Gehalt überwiesen.
Wenn Sie selbstständig oder arbeitslos sind:
Die Anfrage müssen Sie selbst direkt bei Ausgleichskasse Ihres Kantons.
Der Vorgang ist einfach, erfordert jedoch Dokumente wie:
- Nachweis über eine Tätigkeit (bzw. Arbeitslosenversicherung)
- Geburtsurkunde der Kinder
- Aufenthaltserlaubnis (falls ausländisch)
Je besser Sie Ihre Dokumente organisieren, desto schneller erhalten Sie sie.
Wichtige Regeln
- Pro Kind kann nur eine Person die Leistung erhalten., auch wenn beide Elternteile berufstätig sind.
Der Vorrang richtet sich nach der Regel: Wer mit dem Kind zusammenlebt, wer das höchste Gehalt hat oder wer im Wohnkanton des Kindes arbeitet. - Die Beträge werden monatlich ausgezahlt, proportional zur in diesem Monat geleisteten Arbeitszeit.
Wenn Sie die Hälfte des Monats arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der Zuteilung. - Bei Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel, müssen Sie dies der Ausgleichskasse melden, um den Anspruch nicht zu verlieren.
- Wenn das Kind nach dem 16. Lebensjahr die Ausbildung abbricht, die Trainingszuteilung ist geschlossen.
Daher ist es wichtig, alles auf dem neuesten Stand zu halten, um Probleme zu vermeiden.
Kann ich es auch empfangen, wenn ich ausserhalb der Schweiz wohne?
Ja, in bestimmten Fällen.
Die sogenannte Grenzarbeiter – die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten – können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
Beispiel: Ein Brasilianer, der in Frankreich oder Deutschland lebt und die Grenze überquert, um in der Schweiz zu arbeiten.
Wenn er regelmäßig Beiträge leistet, kann er dies normal beantragen.
In diesem Fall prüfen die Kassen, ob es im Wohnsitzland eine gleichwertige Zahlung gibt und ergänzen den Unterschied.
Was ist, wenn ich Brasilianer mit doppelter Staatsbürgerschaft bin?
Für Sie gelten die gleichen Kriterien wie für jeden Schweizer Bürger.
Das heißt: Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und angemeldete Kinder haben, erhalten Sie den Betrag ganz normal und ohne Differenzierung.
Das Schweizer System ist in dieser Hinsicht also recht inklusiv.
Ist es das wert?
Sicher.
Zwischen 200 und 400 Franken pro Kind und Monat zu erhalten, ist eine große Hilfe – insbesondere angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz.
Es handelt sich um ein garantiertes Recht und ist nicht sehr bürokratisch.
Und das Beste: Es hängt nicht von Ihrer Nationalität ab, sondern von Berufstätigkeit und Regelmäßigkeit der Beiträge.
Abschluss
Wenn Sie Brasilianer sind und Kinder in der Schweiz haben – oder über einen Umzug nachdenken – lohnt es sich auf jeden Fall, die Familienzuteilungen.
Dieser Vorteil stellt eine echte und monatliche Unterstützung, die von den ersten Lebensjahren des Kindes bis zum Ende seiner akademischen Ausbildung helfen kann.
Mit klaren Regeln, attraktiven Werten und einem effizienten System zeigt die Schweiz einmal mehr, warum sie zu den Ländern mit beste soziale Unterstützung der Welt – und dazu gehören auch diejenigen, die von außerhalb kommen.