Allocações familiares na Suíça - Blog Racks

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Erfahren Sie alles über Familienplatzierungen in der Schweiz für Einwohner und Arbeitnehmer und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf die Leistung haben.

Wenn Sie in der Schweiz leben oder arbeiten – ob ansässig, Grenzgänger oder Selbständigerwerbender – wissen Sie, dass Familienzuteilungen (Kindergeld) sind eine wichtige finanzielle Unterstützung.

Allerdings variieren die Beträge, die Anspruchsberechtigung und die Art und Weise, wie Sie diese erhalten, stark, je nachdem, wo Sie wohnen und wen Sie beschäftigen.

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In diesem vollständigen Leitfaden erfahren Sie Wer Anspruch hat, wie viel Sie erhalten, wie Sie sich bewerben und welche Unterschiede es zwischen den Kantonen gibt – alles auf einfache und praktische Weise.

Was sind Familienzulagen in der Schweiz?

Familienzulagen (oder „allocations familiales“) sind gesetzlich vorgesehene Leistungen zum Ausgleich von Ausgaben im Zusammenhang mit Kindern.
Dazu gehören:

  • Aufteilung nach Kind bis zum 16. Lebensjahr
  • Vergabe der Berufsausbildung (von 16 bis 25 Jahren, bzw. bis 20 Jahre, wenn das Kind behindert ist)
  • Geburts- oder Adoptionszuteilung, die schließlich von den Kantonen angeboten werden (bsv.admin.ch, fr.wikipedia.org)

Dieses System vereinheitlicht jedoch die grundlegenden Kriterien im Land. Der genaue Betrag variiert je nach Arbeitskanton (eak.admin.ch).

Wer ist berechtigt?

Diese Zuteilungen sind für Personen bestimmt, die:

  • Sie arbeiten als Lohnempfänger (mit einem Mindesteinkommen von CHF 7'560 pro Jahr) (bsv.admin.ch)
  • Sie sind unabhängig (Unternehmer, Freiberufler)
  • Sie funktionieren nicht, aber sie haben geringes Einkommen (bsv.admin.ch)
  • Landarbeiter (nach bestimmten Regeln)

Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Zuschuss der Arbeitslosenversicherung – aber nur, wenn Sie Leistungen beziehen.

Wie viel bekommen Sie pro Kind?

Gesetzlich festgelegte Mindestwerte (LAFam)

  • Zuteilung pro Kind (bis 16 Jahre): normalerweise CHF 215–200 pro Monat (bsv.admin.ch)
  • Ausbildungsplatz (16–25 Jahre): mindestens CHF 268–250 pro Monat (bsv.admin.ch)
  • Geburts- oder Adoptionszuteilung: je nach Kanton variieren Werte und Existenz (bsv.admin.ch)

Unterschiede nach Kanton

Einige Kantone halten sich nur an die Mindestsätze, andere zahlen mehr:

Zum Beispiel:

  • Genf: CHF 300 pro Kind + CHF 400 Ausbildungund sogar CHF 2000 bei der Geburt des Babys
  • Auch die Waadt und das Wallis weisen ähnliche Zusatzwerte auf (bebe-arrive.ch)

Kurz gesagt, es lohnt sich immer, die Regeln Ihres Arbeitskanton.

Wie und wann bewerben

Wer erhält über den Arbeitgeber

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, Chef stellt Antrag bei der Ausgleichskasse und zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt.

Wenn Sie selbstständig oder arbeitslos sind

Sie fordern direkt an zum Entschädigungsfonds aus Ihrem Wohnkanton (bebe-arrive.ch).

Wichtige Fristen und Regeln

  • Der Anspruch entsteht mit Beginn der Erwerbstätigkeit (bzw. Mindesteinkommen) und endet mit dem Ende des Anspruchs auf Gehalt (weka.ch)
  • Im Krankheits- oder Unfallfall werden die Zuteilungen fortgeführt für bis zu 3 Monate nach (weka.ch)
  • Während der congés maternité/paternity werden sie in vorhersehbaren Fällen ebenfalls bis zu 16 Wochen aufrechterhalten (bsv.admin.ch)
  • Die Zahlungen erfolgen monatlich und anteilig, basierend auf einem 30-Tage-Monat.

Sonderregeln

  • Nur ein Begünstigter pro Kind — wenn beide Elternteile Anspruch haben, hat derjenige Vorrang, der im Kanton des Kindes wohnt/arbeitet oder derjenige, der mehr verdient (cleiss.fr)
  • Bei Scheidung, wer mit seinem Kind zusammenlebt, hat Vorrang
  • Sind die Zuwendungen im Kanton, in dem der Vater arbeitet, höher, kann er die Unterschied (cleiss.fr)

Zusammenfassend

SituationAktionSo erhalten Sie
MitarbeiterFordert den ArbeitgeberIm Blatt enthalten
Unabhängig / kein EinkommenGesuche an den KantonsfondsDirekteinzahlung
ArbeitslosZusatzversicherung beantragenArbeitslosengeld

Warum sind diese Zuweisungen wichtig?

  • Echte finanzielle Unterstützung: Mit 200–300 Franken pro Kind/Monat ist es eine bedeutende Hilfe
  • Bundesweite Standardisierung + lokale Anpassung: garantiert ein Minimum und ermöglicht zusätzliche kantonale
  • Soziale Inklusion: Leistungen für selbstständige Eltern, Arbeitslose (mit Auflagen) und Mütter/Väter in Elternzeit

Abschluss

Zum Familienzulagen in der Schweiz sind ein wichtiger Pfeiler der Familienförderung und im Bundesgesetz geregelt, variieren jedoch je nach Kanton.
Alle Eltern – ob berufstätig, ausgelagert, selbstständig oder mit geringem Einkommen – haben Anspruch auf diese Leistungen.

Außerdem ist die Beantragung einfach und für diejenigen, die in diesem Land mit den Kosten für die Kindererziehung zu kämpfen haben, eine große Hilfe.

Wenn Sie möchten, kann ich eins zusammenstellen Kantonsführer oder ein Vergleichs-PDF mit Werten, damit Sie es mit Freunden teilen oder in sozialen Medien posten können.
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